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Schiedsamt in Borken und den Ortsteilen

Schiedspersonen vermitteln zwischen streitenden Parteien in Strafsachen und auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen, wie beispielsweise in diesen Fällen:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung (üble Nachrede, Verleumdung)
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Überhang (Bäume, Sträucher)
  • Angelegenheiten der Nachbarrechte
  • Beachtung der Hausordnung
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • und weitere

Sie arbeiten als einzige vorgerichtliche Schlichtungsstelle für die Streitparteien völlig unparteiisch.

Der Rat der Stadt Borken hat für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Das Amt der Schiedspersonen ist ein Ehrenamt, das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes praktisch unentgeltlich zur Verfügung. Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt kann für Bürgerinnen und Bürger daher äußerst kostengünstig durchgeführt werden. Im Stadtgebiet Borken gibt es diese vier Schiedsamtsbezirke:

Schiedsamtsbezirk I A für Borken Ost und Marbeck

Schiedsperson Eckhard Springer
Mail: eckhard.springer@online.de
Mobil 0173/8481169

 Schiedsamtsbezirk I B für Borken West, Grütlohn, Hoxfeld, Rhedebrügge, Westenborken

Schiedsperson Renate Leiting
Mail: Leiting.re@web.de
Mobil 0170/8339610

Schiedamtsbezirk II für Gemen

Schiedsperson Manfred Beckmann
Mail: manfred.beckmann@freenet.de
Mobil: 0176/43297481

Schiedsamtsbezirk III für Weseke, Borkenwirthe/Burlo

Schiedsperson Marita Niehoff-Heddier
Mail: heddier@gmx.de
Mobil: 0176/63328657