Schiedsamt in Borken und den Ortsteilen
Schiedspersonen vermitteln zwischen streitenden Parteien in Strafsachen und auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen, wie beispielsweise in diesen Fällen:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung (üble Nachrede, Verleumdung)
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Überhang (Bäume, Sträucher)
- Angelegenheiten der Nachbarrechte
- Beachtung der Hausordnung
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- und weitere
Sie arbeiten als einzige vorgerichtliche Schlichtungsstelle für die Streitparteien völlig unparteiisch.
Der Rat der Stadt Borken hat für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Das Amt der Schiedspersonen ist ein Ehrenamt, das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes praktisch unentgeltlich zur Verfügung. Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt kann für Bürgerinnen und Bürger daher äußerst kostengünstig durchgeführt werden. Im Stadtgebiet Borken gibt es diese vier Schiedsamtsbezirke: