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Steuern und Abgaben

Sie haben Fragen zu ihrem Abgabenbescheid?

Die Stadt Borken versendet Anfang des Jahres rund 19.000 Abgabenbescheide an Bürgerinnen und Bürger. Es handelt sich dabei um die Hundesteuer, Grundbesitzabgabenbescheide und die neue Grundsteuer. In dem Rahmen stellt die Stadtverwaltung auch Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ - Frequently Asked Questions) zur Verfügung.

Nachfolgend sind die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Abgabenbescheide aufgeführt:

Bei Rückfragen:

 Wie erteile ich ein Lastschriftmandat?

Wie stelle ich meinen Antrag auf Abzug der Wasserschwundmengen für die Gartenbewässerung?

Wie setzt sich die Schmutzwasserkanalgebühr zusammen?

Grundlage für die Schmutzwasserkanalgebühren ist der Frischwasserverbrauch des Vorvorjahres, welcher uns durch die Stadtwerke Borken mitgeteilt wird. Die Schmutzwasserkanalgebühren im Jahresbescheid 2025 sind somit nach der Frischwassermenge 2023 berechnet.

Warum sind die Gebühren zum Beispiel für Abfall und Schmutzwasser in jedem Jahr unterschiedlich?

Die Gebühren werden jedes Jahr kostendeckend kalkuliert. Steigende beziehungsweise sinkende Kosten bedeuten somit auch steigende beziehungsweise sinkende Gebühren.

Abfallgebühren: Die Restmüllgebühren steigen in 2025 vor allem wegen der in Rechnung gestellten höheren Entgelte der Entsorgungsgesellschaft. Hier schlägt sich insbesondere die seit 2024 geltende Pflicht zum Erwerb von CO2-Zertifkaten für Abfallverbrennungsanlagen nieder. Die Preise dafür sind im Vorjahresvergleich deutlich höher anzusetzen.
Im Papierbereich gehen wir – leicht optimistisch – von höheren Papierwertungserlösen aus. Dies führt dazu, dass trotz o.g. Kostensteigerungen die Gebühren in diesem Bereich sinken.

Abwassergebühren: Im Niederschlagswasserbereich können die Gebühren 2025 konstant gehalten werden, im Schmutzwasserbereich sinken die Gebühren aufgrund niedriger anzusetzender Kosten leicht. Zu nennen sind hier insbesondere die geringeren Kosten für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des energiekostenintensiven Zentralklärwerks.

Warum hat sich die Höhe meiner Grundsteuer verändert?

Da zum 01.01.2025 eine neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft getreten ist, haben die Finanzämter neue Grundsteuerwerte ermittelt. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wird der Grundsteuer-Messbetrag errechnet (diesen finden Sie auf Ihrem Abgabenbescheid unter „Berechnungseinheit“). Hierüber haben Sie von Ihrem Finanzamt bereits einen Grundsteuer-Messbescheid erhalten. Für Rückfragen oder Rechtsmittel sind insofern auch die Finanzämter zuständig. Der vom Finanzamt ermittelte Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Borken multipliziert und ergibt dann Ihre Grundsteuer. Diese kann aufgrund der Reform höher oder niedriger ausfallen als im Vorjahr. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie weiter unten auf der Seite.

Ich werde mein Objekt in diesem Jahr verkaufen, wie läuft die Umschreibung ab?

Geht der Grundbesitz auf eine andere Eigentümerin/ einen anderen Eigentümer über, bleibt die bisherige Eigentümerin/der bisherige Eigentümer grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt den Grundbesitz auf die neue Eigentümerin/den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Der im Laufe des Jahres übergegangene Grundbesitz wird der neuen Eigentümerin/dem neuen Eigentümer zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres zugerechnet, womit die Grundsteuerpflicht der neuen Eigentümerin/des neuen Eigentümers beginnt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die vorherige Eigentümerin/der vorherige Eigentümer grundsteuerpflichtig. Sonstige vertragliche Regelungen haben keinen Einfluss auf die Steuerpflicht und können nur nach besonderer Vereinbarung über die Zahlung von Grundbesitzabgaben von der Stadt Borken berücksichtigt werden. Das entsprechende Formular finden Sie untenstehend:

Mein Objekt wurde automatisch zum 1. Januar 2025 auf eine neue Eigentümerin/einen neuen Eigentümer (Ehepartner, Kinder etc.) umgeschrieben. Wie verhalte ich mich?

Die Mitteilung über die Umschreibung erfolgte durch das Finanzamt Borken. Durch den Eigentumswechsel entfällt ein ggf. vorher erteiltes Lastschriftmandat. Lastschriftmandat können Sie über den folgenden Link erteilen:

Mein Hund ist im letzten Jahr verstorben. Warum erhalte ich noch einen Abgabenbescheid?

Bei einer Abmeldung von Hunden oder bei einem Wegzug aus Borken ist eine schriftliche Mitteilung sowie die Rückgabe der Steuermarke(n) an die Fachabteilung Steuern und Abgaben erforderlich.

Informationen zur Grundsteuer & Grundsteuerreform

Zum 01.01.2025 ist eine neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft getreten. Die Finanzämter haben daher die neuen Grundsteuerwerte ermittelt, welche nun ab diesem Jahr Grundlage für Ihre Grundsteuer bilden.

Warum wurde die Grundsteuer reformiert?

Weil die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer bis zum 31.12.2024 aufgebaut hat, völlig veraltet war. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 gefordert. Dies ist geschehen. In NRW gelten dafür weitestgehend die vom Bund beschlossenen Reformgesetze. Eine landesrechtliche Abweichung besteht nur für die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen.

Was bringt Ihnen persönlich die Grundsteuer überhaupt?

Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben.

Das, was Ihre Stadt lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Sie zahlen die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“. Durch die Reform wird die Grundsteuer nun auch zukunftssicher. Und das ist eine gute Nachricht.

Was war Inhalt der Reform?

Die Finanzämter haben in den letzten Jahren die neuen Grundsteuerwerte ermittelt. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wurde der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies ist ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundsteuer-Messbescheid abgeschlossen wurde, den Sie von Ihrem Finanzamt bereits erhalten haben. Für Rückfragen oder Rechtsmittel sind insofern auch die Finanzämter zuständig.

Der Messbescheid ist verbindlich – auch für die Kommunen, die davon nicht abweichen dürfen. Die Gemeinden haben in einem letzten Schritt nur noch ihre Hebesätze angewendet, um die endgültige Grundsteuer zur berechnen. Vor Ort ergeben sich mindestens zwei Hebesätze: einen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und einen für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe) - wobei die Grundsteuer B in NRW optional nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken differenziert werden kann. Von dieser Möglichkeit wurde in Borken Gebrauch gemacht. Alle Hebesätze wurden für die Grundsteuer ab 2025 neu festgelegt.

Was heißt das für Ihre Grundsteuer?

Wesentlich für Sie als Grundsteuerzahler ist die Wertentwicklung nach neuem Recht (im Vergleich zum bisherigen Recht, das bis einschließlich 2024 galt). Ob Ihr Grundbesitz nach neuem Recht (also ab 2025) als besonders „wertvoll“, weniger „wertvoll“ oder eher durchschnittlich eingestuft wurde, richtet sich nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes, das im Grundsteuer- Messbescheid des Finanzamts abgebildet ist.

Die Kommunen haben auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Mit den Hebesätzen werden alle neuen Werte nur noch gleichmäßig hochgerechnet.

Festlegung der neuen Hebesätze

Kommunen in NRW können optional bei den Hebesätzen für die Grundsteuer B nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken differenzieren, weil sich durch unterschiedliche Bewertungsverfahren bei Ermittlung der Grundsteuerwerte durch die Finanzämter Belastungsverschiebungen zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken ergeben. Um diese Verschiebungen, die auch in Borken auftreten, auszugleichen und dadurch Belastungen für das Wohnen zu vermeiden, hat die Stadt Borken beschlossen von der Differenzierung der Hebesätze für die Grundsteuer B Gebrauch zu machen.

Grundsteuer B

  • Wohngrundstücke: 592 %
    Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum 
  • Nichtwohngrundstücke: 860 %
    Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstig bebaute Grundstücke und unbebaute Grundstücke

Grundsteuer A

  • Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke: 402 %

Die Stadt Borken hat dabei die von der Finanzverwaltung ermittelten aufkommensneutralen Hebesätze übernommen, welche als Empfehlung veröffentlicht wurden.

Muss ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlt werden?

Grundsätzlich hängt eine Verringerung oder Erhöhung Ihrer Grundsteuer nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes in erster Linie von der Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz innerhalb der Gemeinde ab.

Hat sich bei Ihrer Neubewertung herausgestellt, dass Ihr Grundbesitz im Verhältnis stärker an Wert zugelegt hat (z. B. weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat), wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Der Anstieg kann je nach Wertentwicklung deutlicher oder weniger stark ausfallen. Natürlich ist umgekehrt auch ein Absinken der einzelnen Steuerlast oder ein Gleichbleiben denkbar.

Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändert haben, mussten alle Gemeinden ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen. Allerdings erhöht keine Gemeinde nur wegen der Reform ihr Grundsteueraufkommen!

Die Neuberechnung ist notwendig, um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten, das heißt nach der Reform in Summe ähnlich viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher. Die Einnahmen fließen etwa in Schulen, Kitas, Spielplätze und Straßen und werden hierfür dringend benötigt.

Was bedeutet Aufkommensneutralität?

Der Begriff wird oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform (das heißt im Jahr 2025) ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Jahren vor der Reform. Die Reform als solche ist also kein Grund dafür, dass sich das Aufkommen verändert. Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Grundsteuer gleichbleibt. Wenn die Neubewertung ergibt, dass Ihr Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür künftig die Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen vor Ort nicht erhöht.

Für die eigentlich interessante Frage „Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?“ kommt es also in erster Linie auf die Wertentwicklung an.

Ihre Frage konnte durch die Ausführungen noch nicht beantwortet werden?

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