
Grundsätzliches zum Busticket
Wer bekommt ein Busticket?
Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg nach § 7 Abs. 1 Schülerfahrkostenverordnung NRW in der einfachen Entfernung für den Schüler der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.
Der Schulträger hat die Entfernung nach der jeweils verkehrsüblichen Fußstrecke festzustellen. Es ist für die Bemessung der Entfernung allein auf die besuchte Klasse, nicht auf das Lebensalter der Schülerin oder des Schülers abzustellen.
Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr.
Schulwechsel / Umzug
Bei vorzeitiger Abmeldung von der Schule muss das Busticket unverzüglich im Schulbüro abgegeben werden.
Wird die Fahrkarte nicht oder verspätet zurückgegeben, werden die dadurch entstandenen Kosten dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Sollte in Ausnahmefällen kein Busticket ausgehändigt werden, muss der Schüler in Vorleistung treten, d.h. der Schüler kauft Fahrkarte selbst und bekommt die Kosten anschließend erstattet.
Erstattet wird die jeweils günstigste Fahrkartenart. Sofern der Schüler von Fahrkartenermäßigungen keinen Gebrauch macht, gehen die höheren Kosten zulasten des Schülers.
Ticket verloren?
WestfalenBus - RVM
Bitte im Rathaus der Stadt Borken melden. Der Monatsabschnitt wird gegen eine Gebühr von 6,00 € je Wertmarke erstetzt.
Die Kundenkarte wird kostenlos ersetzt.
DB
Bitte im Rathaus der Stadt Borken melden. Eine Ersatzausgabe des SchokoTickets erfolgt gegen eine Gebühr von 10,00 €.
Schülerspezialverkehr
Bitte im Rathaus der Stadt Borken melden.
Schülerbeförderung - Fahrplaninformationen
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