Im vergangenen Jahr feierte das Netzwerk der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken sein 20-jähriges Bestehen! 1995 - bei Gründung des Netzwerkes - betrug die Minijob-Grenze noch 390 Deutsche Mark und war für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber komplett abgabenfrei. Seitdem hat sich Vieles geändert: Die Grenze wurde mehrfach angehoben auf heute 450 Euro, und seit 1999 müssen auch auf diese Beschäftigungsform
Abgaben durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gezahlt werden. Im Jahr 2016 sind es stolze 31,42 Prozent bzw. 30,42 Prozent. Trotzdem wird diese Art des Arbeitsverhältnisses immer beliebter: 1995 waren ca. 4 Millionen Menschen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis – Ende 2014 waren es mit 7,4 Millionen Menschen fast doppelt so viele.
Eines hat sich über all die Jahre aber nicht verändert: Den größten Anteil im sogenannten Niedriglohnsektor bilden die Frauen. Von 7,4 Millionen Minijobs
arbeiten in über 60 Prozent der Jobs Frauen. In Privathaushalten liegt der Anteil mit über 90 Prozent sogar noch höher. Daher wird auch in diesem Jahr wieder eine aktuelle Broschüre angeboten, in der alle wichtigen Fakten, Regelungen und Zahlen enthalten sind – sowohl zum Minijob mit einem Entgelt bis zu 450 Euro als auch zum sogenannten Midi-Job mit einem Entgelt von 450,01 bis 850 Euro.
Auch alle wichtigen Regelungen zum Arbeitsrecht, einen umfassenden Überblick über alle Rechte und Pflichten, finden Sie in dieser Broschüre. Eine
Rechtsberatung, die in manchen Situationen empfehlenswert ist, kann die Broschüre aber nicht ersetzen. Wir ermutigen Sie aufgrund unserer Erfahrungen, sich in Konfliktfällen gegebenenfalls einen Rechtsbeistand zur Seite zu holen.
Die 104 Seiten starke Informationsbroschüre ist im Borkener Bürgerbüro im Rathaus erhältlich und im unteren Bereich auch als PDF-Datei online verfügbar.