Im Zuge der Baufeldräumung für den Bau der Lärmschutzwand für das Baugebiet BO 10 "Haspelkamp" sind Gehölzrodungsarbeiten an der B 70 erforderlich.
Auf der südlichen Böschung der Bundesstraße wird ein 2 bis 4,50 Meter breiter Streifen auf einer Länge von ca. 380 Metern für den Bau der neuen Lärmschutzwand freigeschnitten. Die Arbeiten werden ab Montag, den 20. Februar 2017 durchgeführt und dauern ca. 3 bis 4 Tage.
Die Arbeiten werden auf der B 70 voraussichtlich zu keiner Behinderung des Verkehrs führen.