Zwischen dem 23. und 27. Juni war Borken von Starkregen und Überschwemmungen betroffen.
Landes-Soforthilfe: Antrag nur noch bis zum 31.07.2016 möglich!
Die Stadt Borken weist darauf hin, dass Anträge auf Landes-Soforthilfe beim Kreis Borken, Fachbereich Natur und Umwelt, Burloer Straße 93, 46325 Borken, nur noch bis zum 31.07.2016 entgegen genommen werden. Die entsprechenden Antragsformulare stehen unter www.kreis-borken.de/soforthilfe zum Abruf bereit. Während der üblichen Dienstzeiten gibt es zudem unter der Telefonnummer 02861/82-1436 weitergehende Informationen. E-Mails sind zu richten an soforthilfe-starkregen@kreis-borken.de.
Anträge auf Mittel der Spendenkonten möglich:
Nachdem zwei Spendenkonten für Geschädigte des Hochwassers in Gemen bei der Volksbank Gemen und Sparkasse Westmünsterland eingerichtet wurden, können jetzt entsprechende Anträge für Mittel aus den Spendenkonten gestellt werden.
Die entsprechenden Anträge liegen ab morgen im Rathaus an der Info-Zentrale (Im Piepershagen 17) , bei der Volksbank Gemen eG (Neumühlenallee 2) und bei der Sparkasse Westmünsterland, Geschäftsstelle Gemen (Ahauser Straße 93-95) aus. Die Anträge können bis zum 01.09.2016 gestellt werden. Die Anträge stehen auch auf der Internetseite der Stadt Borken unter www.borken.de zum Download bereit.
Die Aufteilung der gespendeten Mittel soll durch ein lokales Gremien, bestehend aus Gemenerinnen und Gemener, erfolgen. Bei der Verteilung sollen die Härtefälle besonders berücksichtigt werden.