
Dienstleistungen von A bis Z
Abmeldung bei der Meldebehörde
Wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen (z. B. bei Umzug in das Ausland) müssen Sie sich - wie bisher - bei uns abmelden.
Die Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor dem Auszug möglich.
Termin notwendig!
Ein Einlass ins Rathaus ist nur möglich, wenn vorher ein Termin vereinbart wurde.
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Durch die individuelle Termingestaltung werden Wartezeiten minimiert bzw. ganz vermieden.