
Dienstleistungen von A bis Z
Asylbewerber / -berechtigte
Die Stadt Borken nimmt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), die vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Flüchtlinge auf und sorgt für deren Unterbringung. Diese Flüchtlinge erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zusätzlich werden sie durch unsere Mitarbeiter/innen beraten und betreut.
Asylbewerberleistungsgesetz - Asylbewerber
SGB II /SGB XII - Asylberechtigte