
Dienstleistungen von A bis Z
Münsterlandgenehmigung für Handwerker
Die Münsterlandgenehmigung für Handwerker wurde von den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und von der kreisfreien Stadt Münster im Zusammenhang mit den Kreishandwerkerschaften geschaffen.
Sie erspart den Betrieben und öffentlichen Verwaltungen Zeit, Geld und bürokratischen Aufwand.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt Handwerker und handwerksähnliche Betriebe, die in der Handwerksordnung aufgeführt sind, dazu, in den Kreisgebieten Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster während des Arbeitseinsatzes kostenlos zu parken:
- im eingeschränkten Haltverbot / Zonenhaltverbot
- an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern),
- auf Bewohnerparkplätzen,
- in verkehrsberuhigten Bereichen.
Der Handwerker-Parkausweis kann innerhalb des betrieblichen Fuhrparks flexibel eingesetzt werden, da er nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug, sondern auf die Firma ausgestellt wird.
130,00 Euro pro Jahr
Die Münsterlandparkgenehmigung kann nur Betrieben erteilt werden, die in der Handwerksrolle eingetragen sind und bei denen die Fahrzeuge mit der Firmenbezeichnung beschriftet ist.