
Dorfgemeinschaftshaus Weseke


Die Angebotsleitung muss ein Mindestalter von 18 Jahren haben, um während der Mietzeit die gesamte Verantwortung und Aufsichtspflicht übernehmen zu dürfen. Die Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses können für Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden, freien Trägern und Schulen angefragt und genutzt werden. Vorrang haben dabei Institutionen, die Angebote für Kinder und Jugendliche bereithalten, da es sich bei dem Dorfgemeinschaftshaus um eine Einrichtung mit Offener Kinder- und Jugendarbeit handelt. Für Dauerbelegungen und Privatpersonen ist die Nutzung der Räumlichkeiten nicht vorgesehen. Des Weiteren ist pro Tag maximal eine Vermietung der Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses vorgesehen.