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Schiedsamt

Der Rat der Stadt wählt für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson für eine Amtsdauer von fünf Jahren.

Das Amt der Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist ein Ehrenamt. Das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes praktisch unentgeltlich zur Verfügung, so dass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerinnen und Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.

Die Leitung der Amtsgerichte übt die Aufsicht über die Schiedspersonen aus.

Schiedspersonen stehen interessierten Bürgerinnen und Bürgern in Schiedsangelegenheiten zur Verfügung. Sie geben Auskunft über Grenzabstände, Baumabschnitte, Hecken und andere Fragen. Schiedsmänner und Schiedsfrauen arbeiten als einzige vorgerichtliche Schlichtungsstelle für die Streiparteien völlig unparteiisch und in ehrenamtlicher Funktion. Sie vermitteln zwischen streitenden Parteien in Strafsachen und auch in zivilrechtlichen Angelegeheiten, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.

 

Hierunter fallen beispielsweise:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung (üble Nachrede, Verleumdung)
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Überhang (Bäume, Sträucher)
  • Angelegenheiten der Nachbarrechte
  • Beachtung der Hausordnung
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld

 

Weitere Informationen über die Tätigkeiten der Schiedspersonen erhalten Sie beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.

 

Welche Schiedsperson ist für mich zuständig?

Schiedsamtsbezirk I A

= Stadtteile Borken Ost, Marbeck

 

Schiedsamtsbezirk I B

= Stadtteile Borken West, Grütlohn, Hoxfeld, Rhedebrügge, Westenborken

 

Schiedsamtsbezirk II

= Stadtteil Gemen

 

Schiedsamtsbezirk III

= Stadtteile Weseke u. Borkenwirthe/Burlo

Die Inanspruchnahme ist gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem Fall.

Die Inanspruchnahme ist gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem Fall.

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