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- 001Im Piepershagen 1746325Borken
Alfons
Schroer
Rathaus allgemein
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Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.
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Wegeeinziehungsverfahren
Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche nicht mehr benötigt wird oder sie aus anderen Gründen entfallen soll, so kann die Fläche ganz oder teilweise eingezogen werden. Für die Einziehung ist ein formelles Verfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW durchzuführen.
Straßen- u. Wegegesetz NRW
Ihre Ansprechperson
FachberaterAlfons Schroer
Raum: C-172
Im Piepershagen 17
46325 Borken