Schöffenwahlen 2023

Stadt Borken sucht Personen für das Schöffen- und Jugendschöffenamt beim Amtsgericht Borken und Landgericht Münster / Bewerbungsfrist: 30. April 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Borken insgesamt 20 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Borken und Landgericht Münster (die auswärtige Strafkammer des Landgerichtes Münster befindet sich in Bocholt) als Vertretende des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Davon entfallen 14 Personen auf das Schöffenamt im Erwachsenenstrafrecht und sechs Personen auf das Jugendschöffenamt.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Borken wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die zudem die deutsche Sprache gut beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen/Richter, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfende, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienende sollen nicht für das Schöffenamt gewählt werden.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Das heißt, sie sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen und aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden die Wahrscheinlichkeit ableiten können, ob sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet haben kann. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafangelegenheiten sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.