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Vorübergehend werden Informationen zum Stadtarchiv der Stadt Borken hier zur Verfügung gestellt.

Kontaktdaten:
Stadt Borken
Stadtarchiv
Im Piepershagen 17
46325 Borken
E-Mail: stadtarchiv@borken.de
Telefon: 02861/939-217
Fax: 02861-939-62-217

Dr. Norbert Fasse
E-Mail: norbert.fasse(at)borken.de
Telefon: 02861/939-217

Thomas Hacker
E-Mail: thomas.hacker(at)borken.de
Telefon: 02861/939-231

Bernd Schmäing
E-Mail: bernd.schmaeing(at)borken.de
Telefon: 02861/939-455

Erreichbarkeitszeiten der Mitarbeiter des Stadtarchivs
Montag bis Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr

Öffnungszeiten des Stadtarchivs
Eine Einsichtnahme in die Archivalien des Stadtarchivs ist nach vorheriger Terminabsprache während der Erreichbarkeitszeiten der Mitarbeiter sowie darüber hinaus nach Vereinbarung möglich. Zusätzlich hat das Stadtarchiv Donnerstags von 10 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet.
Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist nach vorheriger Terminvereinbarung eine Benutzung möglich.

Allgemeine Informationen zur Anreise und Benutzung
Das Stadtarchiv Borken ist eine öffentliche Einrichtung für alle Bürgerinnen und Bürger. Alle, die sich für die Geschichte der Stadt Borken sowie ihrer Ortsteile interessieren, können das Stadtarchiv nach vorheriger Terminabsprache zu den Öffnungszeiten aufsuchen und im Lesesaal Archivalien einsehen. Die Bestellung von Archivgut, die Einsichtnahme sowie die selbständige Recherche in unsere Archivalien im Lesesaal ist kostenfrei. Ein Teil unserer Leistungen ist jedoch gebührenpflichtig. Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Informationen zur Benutzungsordnung, der Lesesaalordnung sowie der Gebührenordnung.

Barrierefreier Zugang
Das Stadtarchiv befindet sich im Gebäude D und ist über die zur "WohnBau Westmünsterland e.G." führende Stichstraße zu erreichen. Über eine Rampe können Rollstuhlfahrer das Gebäude problemlos erreichen. Im Flurbereich des Stadtarchivs stehen eine Gardeobe sowie insgesamt fünf Schließfächer zur Verfügung. Im Lesesaal gibt es sechs Arbeitsplätze, wovon vier dieser Arbeitsplätze mit Stromanschlüssen für die Nutzung von Notebooks ausgestattet sind. Im Gebäude selbst steht Ihnen kostenfreies WLAN zur Verfügung. Ein Arbeitsplatz verfügt zudem über einen PC, an dem die digitalisierten Ausgaben der Borkener Zeitung sowie ihrer Vorgänger eingesehen werden können. Für den Besuch von Schulklassen bzw. größeren Besuchergruppen besteht nach vorheriger Rücksprache die Möglichkeit einer Einsichtnahme im Lesesaal bzw. dem ebenfalls im Gebäude D befindlichen Pausen- und Sozialraum "zwölf26".

Parkmöglichkeiten
Auswärtige Benutzer können Ihr Auto auf Parkplätze zwischen dem nahegelegenen Rathaus und dem Diebesturm abstellen (Adresse: Im Piepershagen 17; bitten denken Sie an eine Parkscheibe). Fahrräder können vor dem Rathaus abgestellt werden.

Anreise mit der Bahn
Vom Borkener Bahnhof aus ist das Stadtarchiv zu Fuß in etwa 15 Minuten zu erreichen.

Hinweise zur Einsichtnahme in Archivgut
Die Archivalien des Stadtarchivs unterliegen neben einer generellen Schutzfrist von 30 Jahren nach Schließung der Akten bei personenbezogenen Unterlagen zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten gemäß § 7 Archivgesetz NRW den nachfolgend aufgeführten speziellen Schutzfristen:

1) 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person oder der letztverstorbenen von mehreren betroffenen Personen, deren Todesjahr dem Stadtarchiv bekannt ist

2) 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person oder der Geburt der letztgeborenen von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Stadtarchiv nicht bekannt ist

3) 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder das Todes- noch das Geburtsjahr der betroffenen Person oder einer der betroffenen Personen dem Stadtarchiv bekannt sind.

Eine Verkürzung dieser genannten Fristen ist gemäß § 6 in Verbindung mit § 7 ArchivG NRW durch gesonderten Antrag möglich bei:

1) Einwilligung des Betroffenen in die Nutzung

2) im Fall des Todes des Betroffenen bei Einwilligung der Rechtsnachfolger (wenn dieser nicht vom Betroffenen zu Lebzeiten eindeutig widersprochen wurde)

3) einer Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecken bzw. zur Wahrung rechtlicher Interessen (bei Wahrung der schutzwürdigen Belange Betroffener)

4) einer Nutzung im überwiegend öffentlichen Interesse.

Eine vorzeitige Nutzung personenbezogenen Archivguts erfordert zur Wahrung der jeweiligen Persönlichkeitsrechte eine intensive Prüfung durch die Mitarbeiter des Stadtarchivs.


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